
Juristische Hausverwaltung
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Bei der juristischen Hausverwaltung geht es vor allem darum, rechtliche Fragen und Angelegenheiten zu klären und die Interessen der Eigentümer und Mieter zu vertreten. Die Aufgaben der juristischen Hausverwaltung können je nach Bedarf variieren. Im Allgemeinen umfassen sie jedoch folgende Tätigkeiten:
Durchsetzung von Mieterhöhungen:
Dabei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. die Miethöhe vergleichbarer Objekte in der Umgebung, die Instandhaltungskosten, die Marktsituation und die Inflation. Die Hausverwaltung muss in der Lage sein, eine angemessene Erhöhung der Miete zu berechnen und durchzusetzen.
Durchführung von Rechtsmaßnahmen bei Mietrückständen:
Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen, muss die Hausverwaltung handeln. Die juristische Hausverwaltung ist hierbei dafür verantwortlich, Mietrückstände einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Meldung von Schadensfällen an Versicherung:
Im Falle eines Schadensfalles die Versicherung informieren und gegebenenfalls die Schadensregulierung in die Wege leiten.
Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten: Die Hausverwaltung vertritt die Interessen der Eigentümer gegenüber Dritten, wie z.B. Handwerkern oder Mietern.
Beratung über neue Gesetzgeber, die Eigentümer betreffen könnten:
Die Hausverwaltung muss über neue Gesetzgeber informiert sein, die sich auf die Immobilienbranche auswirken könnten. Sie sollte Eigentümer über die neuesten Entwicklungen und Änderungen im Miet- und Immobilienrecht informieren und sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen unterstützen.